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Keine Witwenrente wegen zu hohem Einkommen: Tabelle zeigt Grenze
Mar 9, 2025

Altersvorsorge

Stirbt Ihr Ehepartner, sind Sie in der Regel zur Witwenrente berechtigt. Bei einem zu hohen Einkommen kann es allerdings zu Kürzungen kommen.
Bei einer üblichen Familie in Deutschland verdiente früher der Mann das Geld. Für die Kinder und den Haushalt sorgte die Frau. Wenn nun der Ehemann starb, stand die Familie vor dem Nichts. 1911 führte man daher mit der Reichsversicherungsverordnung die Witwenrente ein. Wenn die Witwe nebenbei zu viel verdient, kann ihre Rente jedoch gekürzt oder ganz eingestellt werden. Dasselbe gilt selbstverständlich für Witwer – auch sie haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

So wird der Hinzuverdienst angerechnet

Der Freibetrag für Ihr Nettoeinkommen liegt im Zeitraum zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2025 bei 1.038,05 Euro. Der über diesem Betrag liegende Nettoverdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Falls Ihre Kinder zur Waisenrente berechtigt sind, erhöht sich der Freibetrag um 220,19 Euro. Lesen Sie hier, welche Einkommensarten auf die Witwenrente angerechnet werden.

Ab wann gibt es keine Witwenrente mehr?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, ab welcher Höhe des eigenen Einkommens oder der eigenen Rente Sie keine Witwen- oder Witwerrente mehr bekommen. Das hängt von der Höhe der Witwenrente ab und der Anzahl waisenrentenberechtigter Kinder.
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